Geistheilung
Geistiges Heilen wurzelt in der Zuwendung des inneren Menschen zu den tieferen, sinnlich nicht wahrnehmbaren Kräften und Wesen im Leben des anderen Menschen.
Diese Zuwendung wendet sich in Liebe und Achtsamkeit der persönlichen Geschichte des menschlichen Ich zu und berührt in sanfter Bewusstheit die Wunden im Leben des anderen.
Die Begegnung mit dem Unsichtbaren legt die Wurzeln des jeweiligen Leidens frei und eröffnet so auf eine gewaltfreie Weise den Zugang zu den Ursachen körperlicher und seelischer Beschwerden.
Wenn Heilung geschehen darf, so ereignet sie sich nicht als Fremdwirkung, die von außen kommt, sondern als Selbstheilung aus den inneren Kräften des Menschen, die infolge von Berührung und Verständnis sich selbst manifestieren können.
So beruht geistiges Heilen auf einem Dialog des Herzens, der über die Worte hinausgeht und in die Essenz des Lebens hineinführt.
Durch bewussten Anschluss an die Quellen des Lebens im Geistigen beginnen auch die inneren Quellen des Menschen wieder neu zu fließen und seine Wunden in Wunder umzuwandeln.
So mündet geistiges Heilen in eine Befähigung des behandelten Menschen, aus dem Heilungsstrom heraus ein schöpferisches Leben in Freiheit und Würde zu führen.
Geistiges Heilen beatmet den inneren Menschen mit dem Licht und der Liebe seines Ursprungs.
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 stellt fest, dass Geistiges Heilen keine heilkundliche Behandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes und auch keine medizinische Maßnahme an und für sich darstellt, sondern ausschließlich der Anregung der Selbstheilungskräfte des Menschen dient.